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Zweites Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes

Vom 4.12.2011, verkündet in BGBl I Jahrgang 2011 Nr. 62 vom 8.12.2011.

Hier ist das Zweites Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/6642)

A. Ziel

Mit dem Agrarstatistikgesetz verfügt Deutschland über eine weitgehend kodifizierte Rechtsgrundlage für diesen Bereich der Bundesstatistik. Ebenso wie bei der letzten größeren Änderung des Gesetzes im März 2009 steht auch beim vorliegenden Gesetzentwurf die Anpassung des Gesetzes an neue Rahmenbedingungen des Unionsrechts im Vordergrund (Statistik der pflanzlichen Erzeugung, Aquakulturstatistik, Weinstatistik und Statistiken zur ökologischen Produktion). Darüber hinaus soll so weit als möglich die Grundausrichtung der früheren Novellen des Gesetzes fortgesetzt und sollen Unternehmen von Auskunftspflichten so weit als möglich entlastet werden.

B. Lösung

Zur Entlastung von Auskunftspflichtigen werden in den Spezialerhebungen zur Bodennutzung untere Erfassungsgrenzen eingeführt bzw. bestehende Erfassungsgrenzen angehoben.

Um Datenlieferverpflichtungen an die Europäische Kommission nach der Verordnung über die Statistik der pflanzlichen Erzeugung zu erfüllen, wird eine neu gestaltete Erhebung zu Gemüse mit Auskunftspflicht angeordnet, ferner eine jährliche Erhebung zu Anbau und Ernte von Strauchbeerenobst. Zur Erfüllung von Lieferverpflichtungen nach der Aquakulturstatistikverordnung ist eine jährliche Erhebung in diesem Sektor vorgesehen.

Auch in anderen Statistikbereichen, insbesondere in der Weinstatistik, werden Anpassungen an veränderte unionsrechtliche Rahmenbedingungen vorgenommen.

Ergänzende Bestimmungen zur Führung des Betriebsregisters Landwirtschaft dienen der Sicherung der Qualität der statistischen Ergebnisse.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
17/6642 20.07.2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung
17/7192 28.09.2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze