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Zweites Gesetz zur Änderung des Aufbauhilfefondsgesetzes

Vom 11.12.2006, verkündet in BGBl I Jahrgang 2006 Nr. 59 vom 16.12.2006.

Hier ist das Zweites Gesetz zur Änderung des Aufbauhilfefondsgesetzes im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/2704)

A. Ziel

Das Sondervermögen des Fonds "Aufbauhilfe" soll mit Ablauf des Jahres 2006 aufgelöst werden. Die Schadensmeldungen des Hochwassers im August 2002 sind abschließend erhoben, die Mittel verteilt und gebunden, eine Vielzahl von Programmen mit Ablauf des Jahres 2006 abgeschlossen und nur noch ein geringes Restvolumen an noch nicht verausgabten, aber gleichwohl gebundenen Mitteln vorhanden. Dieser Restbestand rechtfertigt keine Beibehaltung des Fonds. Auch der Bundesrechnungshof hat Zweifel geäußert, ob eine Fortführung des Fonds "Aufbauhilfe" erforderlich ist.

B. Lösung

Das Aufbauhilfefondsgesetz wird ergänzt. Nach § 7 wird ein neuer § 8 angefügt, der die Auflösung des Fonds "Aufbauhilfe" und die sich daran anschließende Mittelverwendung des mit Ablauf des Jahres 2006 noch bestehenden Vermögens des Fonds regelt.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/2704 25.09.2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/3159 25.10.2006 Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze