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Zweites Gesetz zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz

Vom 15.12.1999, verkündet in BGBl I Jahrgang 1999 Nr. 55 vom 21.12.1999.

Hier ist das Zweites Gesetz zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/1418)

A. Ziel

Für die Konkursstatistik als eine der wichtigen Datenerhebungen zur wirtschaftlichen Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland fehlt es bisher an einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage. Das Inkrafttreten der Insolvenzrechtsreform am 1. Januar 1999 ist Anlaß, die Insolvenzstatistik auf der Grundlage einer gesetzlichen Regelung bundeseinheitlich zu regeln.

B. Lösung

Die bisherige Datenerhebung in Konkurs-, Vergleichs- und Gesamtvollstreckungsverfahren auf der Grundlage der Mitteilungen in Zivilsachen (MiZi) soll auf der Grundlage einer gesetzlichen Regelung als Bundesstatistik durchgeführt werden. Dabei werden die Erhebungsmerkmale nach der ab dem 1. Januar 1999 geltenden Insolvenzordnung bestimmt. Gleichzeitig ist vorgesehen, daß für die Erhebung eine Auskunfts- und Übermittlungspflicht besteht.

Da die Statistikregelungen kein eigenständiges Gesetz rechtfertigten, ist dafür eine Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz vorgesehen. Mit dieser Gesetzesänderung wird sichergestellt, daß die Insolvenzstatistik regelmäßig und in aussagefähiger Form erstellt werden kann. Darüber hinaus dient diese Statistik auch zur Feststellung der Auswirkungen der Insolvenzrechtsreform ab 1999.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/1418 20.7.1999 Gesetzentwurf der Bundesregierung
14/2037 10.11.1999 %HVFKOXVVHPSIHKOXQJ XQG %HULFKW GHV 5HFKWVDXVVFKXVVHV $XVVFKXVV

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze