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Zweites Gesetz zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes und anderer Gesetze

Vom 13.6.2001, verkündet in BGBl I Jahrgang 2001 Nr. 26 vom 19.6.2001.

Hier ist das Zweites Gesetz zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes und anderer Gesetze im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/5066)

A. Ziel

­ Verbesserungen des Versicherungsschutzes

* Konkretisierungen der Versicherungs- und der Abgabepflicht

* Vereinfachungen im Verwaltungsverfahren

* Organisatorische Rückführung der Künstlersozialkasse in die Bundesverwaltung

B. Lösung

­ Erleichterter Zugang älterer Künstler und Publizisten zur Krankenversicherung der Rentner

* Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes beim Unterschreiten der Geringfügigkeitsgrenze bis zu zweimal innerhalb von sechs Jahren

* Verkürzung der Berufsanfängerfrist von fünf auf drei Jahre unter gleichzeitiger Verlängerung bei Erziehungsurlaub und anderen Unterbrechungen

* Erleichterungen für die Bildung von Ausgleichsvereinigungen

* Angliederung der Künstlersozialkasse an die Bundesausführungsbehörde für Unfallversicherung in Wilhelmshaven

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/5066 12.1.2001 Gesetzentwurf der Bundesregierung
14/5792 4.4.2001 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze