Zurück zur Hauptseite

Zweites Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Vom 10.8.2003, verkündet in BGBl I Jahrgang 2003 Nr. 40 vom 12.8.2003.

Hier ist das Zweites Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung
Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
Anzeige

Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/898)

A. Ziel

­ Verwaltungsvereinfachungen im Bereich der Verfassung, Zusammensetzung und Wahl der Selbstverwaltungsorgane der Sozialversicherungsträger

* Verwirklichung von Anpassungsbedarf, der sich seit den letzten Sozialversicherungswahlen im Jahr 1999 ergeben hat

* Verbesserungen im Bereich der Vermögensanlage der Sozialversicherungsträger

B. Lösung

­ Einführung gemeinsamer Versichertenältester für Arbeiter und Angestellte bei der Bundesknappschaft

* Begrenzung der Anzahl der Stellvertreter in den Selbstverwaltungsorganen der Sozialversicherungsträger

* Ausweitung der Wahlberechtigung zu den Sozialversicherungswahlen auf EU-Bürger sowie Bürger in Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz

* Entlastung der Versicherungsämter von der Mitwirkung bei den Sozialversicherungswahlen

* Erweiterung der Möglichkeiten der Sozialversicherungsträger zur Anlage ihrer vorgeschriebenen Rücklage

Anzeige

Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/898 30.4.2003 Gesetzentwurf der Bundesregierung
15/1137 5.6.2003 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze