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Hier ist das Zweites Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Perspektiven für Langzeitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen - JobPerspektive im WWW zu finden:
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Angaben zum Inhalt/Thema in der Parlamentsdokumentation des Bundes (DIP): (evtl. gekürzt oder bearbeitet)
Beschäftigungszuschuss als neue Arbeitgeberleistung bei Einstellung erwerbsfähiger, arbeitsmarktferner Langzeitarbeitsloser über 25 Jahren mit mehrfachen Vermittlungshemmnissen, erfolgloser sechsmonatiger Aktivierung und absehbarer Nicht-Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in den nächsten 24 Monaten zur Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung von Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen; Möglichkeit der Gewährung von Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach SGB II auch bei Beseitigung der zuvor bestehende Hilfedürftigkeit durch den Beschäftigungszuschuss für die Dauer des Förderzeitraums, Absenkung des Mindestalters in Ausnahmefällen auf 18 Jahre, Förderung stufenweise bis zur Fristfreiheit verlängerbar.
Links zum Gesetz und zu thematisch passenden Beiträgen:
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):