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Zweiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes und Achtundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes

Vom 23.10.2008, verkündet in BGBl I Jahrgang 2008 Nr. 48 vom 28.10.2008.

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/9300)

A. Ziel

Mit dem Inkrafttreten des Abgeordnetenstatuts des Europäischen Parlaments am ersten Tag der im Jahr 2009 beginnenden 7. Wahlperiode tritt aufgrund von § 14 Abs. 2 des Europaabgeordnetengesetzes dessen Dritter Abschnitt außer Kraft. Das Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments sieht in seinem Artikel 25 vor, dass diejenigen Abgeordneten, die vor seinem Inkrafttreten dem Europäischen Parlament bereits angehörten und wiedergewählt werden, sich hinsichtlich der Entschädigung, des Übergangsgeldes, des Ruhegehalts und der Hinterbliebenenversorgung für die Dauer ihres Mandats für die Beibehaltung des bisherigen nationalen Systems entscheiden können. Diese Zahlungen werden weiterhin aus dem Haushalt des betroffenen Mitgliedstaats geleistet. Darüber hinaus entfallen auch die Rechtsgrundlagen für Leistungen an die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abgeordnetenstatuts des Europäischen Parlaments bereits ausgeschiedenen Mitglieder und an Hinterbliebene, da das Abgeordnetenstatut keine diesbezüglichen Regelungen enthält.

B. Lösung

Um die Weitergeltung der Rechtsgrundlagen für Leistungen für die betroffenen Personenkreise sicherzustellen und der gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtung zur Umsetzung des Artikels 25 des Abgeordnetenstatuts des Europäischen Parlaments nachzukommen, ist, bei Festschreibung des Anwendungsvorrangs des Abgeordnetenstatuts des Europäischen Parlaments und des Verbots der Doppelleistung, die Weitergeltung des Dritten Abschnitts des Europaabgeordnetengesetzes zu beschließen.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/9300 27.05.2008 Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
16/9570 17.06.2008 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze