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Strafvereitelung

Strafvereitelung ist eine Straftat, die in § 258 des Strafgesetzbuches (StGB) beschrieben und mit Strafe bedroht ist. In § 258a StGB steht eine besondere Strafbestimmung zur Strafvereitelung im Amt.


Herausgeber und ©: Mark Obrembalski.