Brillenwerbung (Urteil des BGH)
Vom 18.5.2006, Az.: I ZR 116/03
Behandelte Rechtsnormen
Leitsatz (amtlich)
1. Wird die Mitgliedschaft in einem Wettbewerbsverband durch einen anderen Verband vermittelt, so können die Unternehmer, die Mitglieder des vermittelnden Verbands sind, dem Wettbewerbsverband auch dann i.S. des § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG angehören, wenn wegen eines Beitrittmangels nur eine faktische Mitgliedschaft in dem Wettbewerbsverband besteht.
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