Erbenermittler als Rechtsbeistand (Urteil des BGH)
Vom 1.6.2006, Az.: I ZR 143/03
Behandelte Rechtsnormen
Leitsatz (amtlich)
1. Einem als Rechtsbeistand in Nachlassangelegenheiten zugelassenen Erbenermittler ist es nicht verwehrt, dem von ihm ermittelten Erben die zur Nachlassabwicklung gebotenen rechtsbesorgenden Tätigkeiten unaufgefordert anzubieten.
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