FACTS II (Urteil des BGH)
Vom 7.7.2005, Az.: I ZR 115/01
Behandelte Rechtsnormen
Leitsatz (amtlich)
1. Für einen Warenkatalog kann Werktitelschutz i.S. von § 5 Abs. 3 MarkenG begründet sein, weil die Auswahl, Zusammenstellung und Präsentation der in ihm abgebildeten Waren regelmäßig eine eigenständige geistige Leistung darstellt.
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