Friedhofsruhe (Urteil des BGH)
Vom 21.7.2005, Az.: I ZR 170/02
Behandelte Rechtsnormen
Leitsatz (amtlich)
1. Eine Gemeinde handelt nicht ohne Hinzutreten besonderer Umstände wettbewerbsrechtlich unlauter oder kartellrechtswidrig, wenn sie ihren gewerblichen Bestattungsdienst im Friedhofsgebäude auf dem Gelände des städtischen Friedhofs unterbringt.
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