Gewinnfahrzeug mit Fremdemblem (Urteil des BGH)
Vom 2.11.2005, Az.: VIII ZR 310/04
Behandelte Rechtsnormen
Leitsatz (amtlich)
1. Einnahmen des Vermieters aus der Vermietung von Dachflächen zum Betrieb einer Mobilfunkantenne stellen keine Erträge im Sinne des § 31 Abs. 1 Satz 1 II. BV dar. Sie sind in einer Wirtschaftlichkeitsberechnung im preisgebundenen Wohnraum nicht zu berücksichtigen.
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