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Beschluss BGH III ZR 18/02

Vom 26.9.2002


Behandelte Rechtsnormen

Leitsatz (amtlich)

1. Aus § 6 Abs. 1 und Abs. 3 der Verpackungsverordnung ergibt sich kein Zahlungsanspruch für Systembetreiber gegen Vertreiber von Verkaufsverpackungen, die weder die von ihnen in den Verkehr gebrachten Verpackungen vom Endverbraucher zurückgenommen noch sich an einem System zur regelmäßigen Abholung gebrauchter Verkaufsverpackungen beteiligt haben.

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