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Urteil BGH IV ZR 316/04

Vom 28.6.2006


Behandelte Rechtsnormen

Leitsatz (amtlich)

1. Der Versicherungsschutz einer Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung für Kraftfahrzeug-Handel und -Handwerk erstreckt sich nicht auf Fahrzeuge, die von einem unberechtigten Dritten ohne Wissen und Wollen des Versicherungsnehmers mit roten Kennzeichen versehen worden sind, die die Zulassungsstelle dem Versicherungsnehmer zugeteilt hat.

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