Internet-Versandhandel (Urteil des BGH)
Vom 7.4.2005, Az.: I ZR 314/02
Behandelte Rechtsnormen
Leitsatz (amtlich)
1. Der von der Werbung eines Internet-Versandhauses angesprochene Durchschnittsverbraucher erwartet in der Regel, daß die beworbene Ware unverzüglich versandt werden kann, wenn nicht auf das Bestehen einer abweichenden Lieferfrist unmißverständlich hingewiesen wird.
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