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Kraftfahrzeuganhänger mit Werbeschildern (Urteil des BGH)

Vom 11.5.2006, Az.: I ZR 250/03


Behandelte Rechtsnormen

Leitsatz (amtlich)

1. Das Abstellen eines Kraftfahrzeuganhängers mit Werbeschildern im öffentlichen Verkehrsraum, ohne im Besitz einer Sondernutzungserlaubnis zu sein, erfüllt nicht den Tatbestand des § 4 Nr. 11 UWG.

Der Volltext der Entscheidung im WWW

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BGH/jurisPDF

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