Kraftfahrzeuganhänger mit Werbeschildern (Urteil des BGH)
Vom 11.5.2006, Az.: I ZR 250/03
Behandelte Rechtsnormen
Leitsatz (amtlich)
1. Das Abstellen eines Kraftfahrzeuganhängers mit Werbeschildern im öffentlichen Verkehrsraum, ohne im Besitz einer Sondernutzungserlaubnis zu sein, erfüllt nicht den Tatbestand des § 4 Nr. 11 UWG.
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