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Pressefotos (Urteil des BGH)

Vom 6.10.2005, Az.: I ZR 266/02


Behandelte Rechtsnormen

Leitsätze (amtlich)

1. Bei der Festsetzung einer angemessenen Lizenzgebühr ist es naheliegend, branchenübliche Vergütungssätze und Tarife als Maßstab heranzuziehen, wenn sich in dem entsprechenden Zeitraum eine solche Übung herausgebildet hat.

2. Zur Frage, ob die nach der Lizenzanalogie zu bemessende Höhe des Schadensersatzes, der für die rechtswidrige Vervielfältigung und Verbreitung von Lichtbildern in einer Tageszeitung zu leisten ist, nach den Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM-Empfehlungen) bestimmt werden kann.

Der Volltext der Entscheidung im WWW

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BGH/jurisPDF

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