Sammelmitgliedschaft IV (Urteil des BGH)
Vom 16.3.2006, Az.: I ZR 103/03
Behandelte Rechtsnormen
Leitsatz (amtlich)
1. Bei der Prüfung, ob Unternehmer Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art i.S. des § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG absetzen, ist nicht auf das Gesamtsortiment des als Verletzer in Anspruch Genommenen, sondern grundsätzlich auf den Branchenbereich abzustellen, dem die beanstandete Wettbewerbsmaßnahme zuzurechnen ist.
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