Schlauchbeutel (Urteil des BGH)
Vom 19.2.2004, Az.: I ZR 76/02
Behandelte Rechtsnormen
Leitsatz (amtlich)
1. Die Vergabe einer Lizenz am Zeichen "Der Grüne Punkt" durch das Duale System für Verpackungen, die aufgrund derzeit bestehender technischer Unvollkommenheiten nicht der Wiederverwertung, sondern dem Restmüll zugeführt werden, kann nicht wegen Irreführung verboten werden. Selbst wenn einzelne Verbraucher annehmen, derart gekennzeichnete Artikel würden, von Ausreißern abgesehen, generell und tatsächlich einer Wiederverwertung zugeführt, fehlt es bei der gebotenen Abwägung der Interessen an einer wettbewerbsrechtlich relevanten Täuschung.
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