Schulden Hulp (Urteil des BGH)
Vom 5.10.2006, Az.: I ZR 7/04
Behandelte Rechtsnormen
Leitsatz (amtlich)
1. Die Zulässigkeit einer aus dem Ausland erbrachten Rechtsdienstleistung, welche die Regelung des Rechtsverhältnisses von im Inland ansässigen Parteien betrifft (hier: Schuldenbereinigung nach §§ 305 ff. InsO), ist nach dem Rechtsberatungsgesetz zu beurteilen.
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