SmartKey (Urteil des BGH)
Vom 27.4.2006, Az.: I ZR 109/03
Behandelte Rechtsnormen
Leitsatz (amtlich)
1. Zwischen der für eine Computer-Software, mit der Textbausteine und Makros erstellt und verwaltet werden können, verwendeten Bezeichnung "SmartKey" und der Bezeichnung "KOBIL Smart Key" für eine Computer-Software zur Verwaltung von Schlüsseln zum Signieren und Verschlüsseln besteht keine Verwechslungsgefahr.
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