Topographische Landeskarten (Urteil des BGH)
Vom 2.7.1987, Az.: I ZR 232/85
Behandelte Rechtsnormen
Leitsätze (amtlich)
1. Ein Vertrag, durch den die Vermessungsbehörde einem Verlag Nutzungsrechte an topographischen Kartenwerken einräumt, ist auch dann privatrechtlicher Natur, wenn die gewerbliche Nutzung der Kartenwerke durch Landesgesetz unter einen Erlaubnisvorbehalt gestellt ist.
2. Zur Urheberrechtsschutzfähigkeit von topographischen Landeskarten.
3. Bei topographischen Landeskarten handelt es sich regelmäßig nicht um amtliche Werke im Sinne des UrhG § 5 Abs 2.
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