Urteil BGH V ZR 255/04
Vom 24.2.2006
Behandelte Rechtsnormen
Leitsatz (amtlich)
1. Ein nachbarrechtlicher Anspruch auf Wiederbegründung einer Dienstbarkeit, die durch die Überführung des dienenden Grundstücks in Volkseigentum erloschen ist, besteht nicht. Die früher bestehende Dienstbarkeit ist für einen Anspruch auf Neubegründung einer Dienstbarkeit aus § 116 Abs. 1 SachenRBerG ohne Bedeutung. § 8 SachenRBerG schränkt die Ansprüche aus § 116 Abs. 1 SachenRBerG nicht ein.
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