Werbung mit Testergebnis (Urteil des BGH)
Vom 7.7.2005, Az.: I ZR 253/02
Behandelte Rechtsnormen
Leitsatz (amtlich)
1. Werden in einen Test verschiedener Lohnsteuerhilfevereine nur einzelne Beratungsstellen einbezogen, so ist die Werbung eines am Test beteiligten Vereins, die den Eindruck erweckt, die vergebene Testnote beziehe sich auf seine gesamte Organisation, irreführend, wenn dem Test nur eine auf die jeweils getesteten Beratungsstellen beschränkte Aussagekraft zukommt.
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