Urteil BGH XI ZR 425/04
Vom 28.3.2006
Behandelte Rechtsnormen
Leitsätze (amtlich)
1. § 1 AFRG ist auf Darlehensforderungen, die mangels Belegenheit im Machtbereich der die Enteignung aussprechenden Behörde nicht wirksam enteignet werden konnten, analog anzuwenden.
2. Für die Anwendung des § 222 Abs. 2 Satz 1 BGB a.F. kommt es nicht darauf an, ob die Verjährung im Zeitpunkt der Leistung rechtlich zweifelhaft war.
3. Zur Anwendbarkeit des § 222 Abs. 2 Satz 1 BGB a.F. zugunsten der Bundesrepublik Deutschland als Gläubigerin.
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