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Urteil BGH XI ZR 425/04

Vom 28.3.2006


Behandelte Rechtsnormen

Leitsätze (amtlich)

1. § 1 AFRG ist auf Darlehensforderungen, die mangels Belegenheit im Machtbereich der die Enteignung aussprechenden Behörde nicht wirksam enteignet werden konnten, analog anzuwenden.

2. Für die Anwendung des § 222 Abs. 2 Satz 1 BGB a.F. kommt es nicht darauf an, ob die Verjährung im Zeitpunkt der Leistung rechtlich zweifelhaft war.

3. Zur Anwendbarkeit des § 222 Abs. 2 Satz 1 BGB a.F. zugunsten der Bundesrepublik Deutschland als Gläubigerin.

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