Beschluss BVerfG 1 BvQ 25/05
Vom 16.8.2005
Behandelte Rechtsnormen
Leitsatz (redaktionell)
1. Bei der Entscheidung über eine einstweilige Anordnung gegen ein Versammlungsverbot ist es zuungunsten des Antragstellers zu berücksichtigen, wenn es sich bei der umstrittenen Versammlung um eine handelt, die in regelmäßigen Abständen wiederholt werden soll.
Der Volltext der Entscheidung im WWW
| Anbieter |
Datenformat |
| BVerfG | HTML |
© (soweit zutreffend) und A.i.S.d.TDG (oder so): Mark Obrembalski. Impressum