Beschluss BVerfG 2 BvR 917/03
Vom 23.12.2003
Behandelte Rechtsnormen
Leitsatz (redaktionell)
1. Die Rechtsbeschwerde eines Strafgefangenen kann nicht nur deshalb als unzulässig zurückgewiesen werden, weil sie unter Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz verfasst worden sei.
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