Halbteilungsgrundsatz (Beschluss des BVerfG)
Vom 18.1.2006, Az.: 2 BvR 2194/99
Behandelte Rechtsnormen
Leitsätze (redaktionell)
1. Für die Summe von Einkommen- und Gewerbesteuer besteht keine allgemein verbindliche, absolute Belastungsobergrenze in der Nähe einer hälftigen Teilung ("Halbteilungsgrundsatz").
2. Das Einkommen- und Gewerbesteuerrecht ist auch für hohe Einkommen gegenwärtig nicht so ausgestaltet, dass eine übermäßige Steuerbelastung und damit eine Verletzung der Eigentumsgarantie festgestellt werden könnte.
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