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Klärschlamm-Entschädigungsfonds (Beschluss des BVerfG)

Vom 18.5.2004, Az.: 2 BvR 2374/99


Behandelte Rechtsnormen

Leitsätze (amtlich)

1. Erhebung und Bemessung der Beiträge zum Klärschlamm-Entschädigungsfonds sind mit den Zulässigkeitsvoraussetzungen vereinbar, die sich für nichtsteuerliche Abgaben aus der Begrenzungs- und Schutzfunktion der Finanzverfassung ergeben.

2. § 9 Düngemittelgesetz und die Klärschlamm-Entschädigungsfondsverordnung verletzen nicht die kommunale Selbstverwaltungsgarantie aus Art. 28 Abs. 2 GG.

Der Volltext der Entscheidung im WWW

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