Laufendes Auge (Beschluss des BVerfG)
Vom 26.1.2005, Az.: 1 BvR 1571/02
Behandelte Rechtsnormen
Leitsatz (redaktionell)
1. Die Rechtsprechung des BGH, nach der im Bereich der angewandten Kunst höhere Anforderungen an die urheberrechtliche Schutzfähigkeit zu stellen sind als sonst, ist mit dem Grundgesetz vereinbar.
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