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Studiengebühren (Urteil des BVerfG)

Vom 26.1.2005, Az.: 2 BvF 1/03


Behandelte Rechtsnormen

Leitsatz (amtlich)

1. Dem Bund ist es gemäß Art. 75 Abs. 1 Satz 1 GG in Verbindung mit Art. 72 Abs. 2 GG gegenwärtig verwehrt, die Gesetzgebung der Länder durch Rahmenvorschriften auf den Grundsatz der Gebührenfreiheit des Studiums und zur Bildung verfasster Studierendenschaften an den Hochschulen zu verpflichten.

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