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Visa-Untersuchungsausschuss (Beschluss des BVerfG)

Vom 15.6.2005, Az.: 2 BvQ 18/05


Behandelte Rechtsnormen

Leitsätze (redaktionell)

1. Zur Antragsbefugnis im Verfassungsrechtsstreit um die Arbeit eines Untersuchungsausschusses

2. Ein Streit um die vorzeitige Beendigung der Arbeit eines Untersuchungsausschusses ist keine Streitigkeit nach dem Untersuchungsausschussgesetz, für die der Bundesgerichtshof zuständig wäre.

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