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Urteil LG Darmstadt 12 O 372/06

Vom 3.4.2007


Behandelte Rechtsnormen

Leitsätze (redaktionell)

1. Gebrauchte Bücher im Sinne des § 3 BPrBG sind nur solche, die bereits einmal zum gebundenen Ladenpreis an Endabnehmer verkauft wurden. Daher sind auch bei von Buchhändlern zurückgesandten Büchern (Remittenden) verlagsneue Bücher.

2. Weder die Tatsache, dass es sich bei einem Buch um eine Remittende handelt, noch ein leicht nachgedunkelter Buchschnitt stellt einen Fehler im Sinne von § 7 I Nr. 4 BPrBG dar.

3. Ein Unterlassungsanspruch nach dem BPrBG setzt kein Verschulden des in Anspruch Genommenen voraus.

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