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Urteil OLG Düsseldorf I-24 U 74/02

Vom 11.3.2003


Behandelte Rechtsnormen

Leitsatz (redaktionell)

1. Die Bestimmung in einem Wohnungsmietvertrag, nach der die Heizkostenabrechnung ausschließlich nach Zählerstand erfolgt, ist zulässig. Der Vermieter kann diese Vereinbarung in der Regel weder einseitig ändern noch die Einwilligung des Mieters in eine Änderung verlangen.

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