Urteil OLG München 6 U 1645/06
Vom 3.8.2006
Behandelte Rechtsnormen
Leitsatz (redaktionell)
1. Unterscheidet sich eine Buchausgabe von einer anderen nur durch die feste Verbindung des Schutzumschlags mit dem Einband, eine leicht abweichende grafische Gestaltung des Umschlags und den Hinweis, es handle sich um eine Sonderausgabe, so liegt darin keine sachliche Rechtfertigung für die Festsetzung unterschiedlicher Endpreise.
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