Dosenpfand (Urteil des OVG Berlin)
Vom 20.10.2005, Az.: 12 B 3.05
Behandelte Rechtsnormen
Leitsätze (redaktionell)
1. Die Klage eines Lebensmitteleinzelhändlers mit dem Ziel der Feststellung, dass er nicht den Pfanderhebungs- und Rücknahmepflichten für Getränkeverpackungen nach § 8 VerpackV unterliegt, kann gegen den Bund gerichtet werden.
2. § 8 VerpackV steht mit dem Gemeinschaftsrecht im Einklang.
3. § 8 VerpackV hält sich im Rahmen der Verordnungsermächtigung in § 24 I Nr. 2 KrWAbfG.
4. Der Eingriff in die Berufsfreiheit der Einzelhandelsunternehmer durch die Pfand- und Rücknahmepflichten nach § 8 VerpackV ist ein verhältnismäßiges Mittel, das Geminwohlziel der Abfallvermeidung zu fördern.
Der Volltext der Entscheidung im WWW
© (soweit zutreffend) und A.i.S.d.TDG (oder so): Mark Obrembalski. Impressum