Beschluss OVG Lüneburg 7 LA 303/04
Vom 10.8.2006
Behandelte Rechtsnormen
Leitsatz (redaktionell)
1. Die atomrechtlichen Bestimmungen über Transportgenehmigungen haben keine drittschützende Wirkung. Anwohner der Transportstrecke können eine Genehmigung daher nicht gerichtlich überprüfen lassen.
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