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Beschluss OVG Lüneburg 7 LA 303/04

Vom 10.8.2006


Behandelte Rechtsnormen

Leitsatz (redaktionell)

1. Die atomrechtlichen Bestimmungen über Transportgenehmigungen haben keine drittschützende Wirkung. Anwohner der Transportstrecke können eine Genehmigung daher nicht gerichtlich überprüfen lassen.

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