Beschluss SG Freiburg S 9 AS 3120/06 ER
Vom 21.7.2006
Behandelte Rechtsnormen
Leitsatz (redaktionell)
1. Nur das mehr als einjährige Bestehen einer Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft - nicht schon einer bloßen Wohngemeinschaft - für mehr als ein Jahr begründet nach der ab dem 1.8.2006 geltenden Fassung von § 7 SGB II die Vermutung einer eheähnlichen Gemeinschaft.
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