Einige Urteile zum Buchpreisbindungsgesetz
Urteil LG Darmstadt 12 O 372/06 vom 3.4.2007
Leitsätze (redaktionell)
1. Gebrauchte Bücher im Sinne des § 3 BPrBG sind nur solche, die bereits einmal zum gebundenen Ladenpreis an Endabnehmer verkauft wurden. Daher sind auch bei von Buchhändlern zurückgesandten Büchern (Remittenden) verlagsneue Bücher.
2. Weder die Tatsache, dass es sich bei einem Buch um eine Remittende handelt, noch ein leicht nachgedunkelter Buchschnitt stellt einen Fehler im Sinne von § 7 I Nr. 4 BPrBG dar.
3. Ein Unterlassungsanspruch nach dem BPrBG setzt kein Verschulden des in Anspruch Genommenen voraus.
Fundstellen des Volltextes
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Urteil OLG München 6 U 1645/06 vom 3.8.2006
Leitsatz (redaktionell)
1. Unterscheidet sich eine Buchausgabe von einer anderen nur durch die feste Verbindung des Schutzumschlags mit dem Einband, eine leicht abweichende grafische Gestaltung des Umschlags und den Hinweis, es handle sich um eine Sonderausgabe, so liegt darin keine sachliche Rechtfertigung für die Festsetzung unterschiedlicher Endpreise.
Fundstellen des Volltextes
Beschluss OLG Frankfurt 11 W 9/06 (Kart) vom 11.4.2006
Leitsatz (redaktionell)
1. Auch Parallelausgaben der Buchgemeinschaften (Buchclubausgaben) unterliegen der gesetzlichen Buchpreisbindung.
Fundstellen des Volltextes
Urteil OLG Frankfurt 11 U 8/05 vom 26.7.2005
Leitsatz (redaktionell)
1. Ein Buch ist nicht nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 BPrBG von der Preisbindung befreit, wenn es außer einer Kennzeichnung als "Mängelexemplar" keine weiteren Mängel aufweist.
Fundstellen des Volltextes
Urteil OLG Frankfurt 11 U (Kart) 2/04 vom 22.6.2004 u.a.
Leitsatz (redaktionell)
1. Ein Buchhändler, der dem Kunden für den Kauf preisgebundener Bücher Bonuspunkte ("Meilen") gutschreiben lässt, darf diese nicht auf den Kaufpreis weiterer preisgebundener Bücher anrechnen.
Fundstellen des Volltextes
Urteil OLG Frankfurt 11 U (Kart) 18/04 vom 15.6.2004
Leitsätze (redaktionell)
1. Wer innerhalb von 6 Wochen mehr als 40 Bücher durch Internet-Auktionen verkauft, handelt geschäftsmäßig im Sinne von § 3 BPrBG.
2. Letztabnehmer im Sinne von § 2 III BPrBG ist jedenfalls nicht, wer Bücher, die er zu Rezensionszwecken unentgeltlich vom Verlag erhalten hat, ungebraucht weiterverkauft.
Fundstellen des Volltextes
Urteil BGH KZR 32/02 vom 24.6.2003 (Buchpreisbindung)
Leitsätze (amtlich)
1. Der von dem Verleger festgesetzte Endpreis ist der beim Bücherkauf sogleich zu entrichtende Barzahlungspreis. Die Einräumung eines Barzahlungsrabatts ist ein Verstoß gegen die Buchpreisbindung.
2. Wer nicht Normadressat der Buchpreisbindung ist, kann entsprechend den deliktsrechtlichen Teilnahmeregeln als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn er einen Buchhändler oder Verleger vorsätzlich zu einem Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz (hier: Einräumung von Preisnachlässen oder Barzahlungsrabatten) zu bewegen sucht.
Fundstellen des Volltextes
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