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Einige Urteile zum Straßenverkehrsgesetz

Urteil BVerwG 3 C 21.04 vom 9.6.2005

Leitsätze (amtlich)

Fundstellen des Volltextes

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Urteil BVerwG 3 C 25.04 vom 9.6.2005

Leitsatz (amtlich)

1. Die Anordnung, zur Klärung der Eignung eines Fahrerlaubnisinhabers zum Führen eines Kraftfahrzeuges gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 2 FeV i.V.m. § 46 FeV wegen nachgewiesenen Drogenkonsums ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen, ist nicht an die Einhaltung einer festen Frist nach dem letzten erwiesenen Betäubungsmittelmissbrauch gebunden. Entscheidend ist, ob unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere nach Art, Umfang und Dauer des Drogenkonsums, noch hinreichende Anhaltspunkte zur Begründung eines Gefahrenverdachts bestehen.

Fundstellen des Volltextes

Beschluss BVerfG 1 BvR 2652/03 vom 21.12.2004

Leitsätze (redaktionell)

1. § 24a StVG ist so auszulegen, dass eine "Wirkung" eines in der Anlage genannten Rauschmittels nur dann angenommen werden darf, wenn es in einer solchen Konzentration im Blut gefunden wird, dass eine Einschränkung der Fahrtüchtigkeit als möglich erscheint.

2. Im Falle von THC ist inzwischen auch der Nachweis geringer, für die Fahrtüchtigkeit nicht mehr bedeutsamen Spuren im Blut möglich. Eine Verurteilung nach § 24a StVG darf daher nicht allein auf den Nachweis von THC im Spurenbereich von weniger als 0,5 ng/ml gestützt werden.

Fundstellen des Volltextes


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