Festzuschuss-Richtlinie
(Langtitel: Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Bestimmung der Befunde und der Regelversorgungsleistungen, für die Festzuschüsse nach §§ 55, 56 SGB V zu gewähren sind, sowie über die Höhe der auf die Regelversorgungsleistungen entfallenden Beträge nach § 56 Abs. 4 SGB V)
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Hier ist die Festzuschuss-Richtlinie im WWW zu finden:
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Diese Norm bezieht sich auf folgende Gesetze und Verordnungen des Bundes:
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