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Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 45 Strahlenschutzverordnung: Ermittlung der Strahlenexposition durch die Ableitung radioaktiver Stoffe aus kerntechnischen Anlagen oder Einrichtungen


Hier ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 45 Strahlenschutzverordnung: Ermittlung der Strahlenexposition durch die Ableitung radioaktiver Stoffe aus kerntechnischen Anlagen oder Einrichtungen im WWW zu finden:

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Bundesregierung/juris HTML fortlaufender Text 21.2.1990
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Diese Norm bezieht sich auf folgende Gesetze und Verordnungen des Bundes:




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