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Anzeige Sonntag, 15. November 2009 Urteile Leichenteile?Aus einer Entscheidung des OVG Greifswald (Az. 3 M 117/05): Die Erwerber forderten mit Schreiben vom 8.7.2005 den Ast. auf, das Gebäude besenrein zu übergeben, nachdem sie bei einer Besichtigung neben Hausmüll unter anderem eine Waschmaschine, Elektroherde und Reste von Vormietern - gemeint war wohl von diesen hinterlassene Einrichtungsgegenstände - festgestellt hatten. Wäre die eingeschobene Vermutung des Gerichts falsch, dann wäre möglicherweise zwar nicht der Ast., dafür aber die Kriminalpolizei der Aufforderung der Erwerber zumindest im fraglichen Punkt nachgekommen. Donnerstag, 3. September 2009 Andere Rechtskreise Sparkommissar im SteuerparadiesSelbst für die Pflichtausgaben reicht das Geld nicht mehr, weitere Kreditaufnahme sieht die Aufsichtsbehörde aber auch nicht gern - Szenen, wie man sie sonst aus manchen Städten im Ruhrpott kennt, spielen sich jetzt auf den Kaiman-Inseln ab. Chris Bryant heißt der Staatsminister im britischen Außenministerium, der in der britischen Kolonie die unbeliebte Rolle des Sparkommissars spielt und dem Ländchen, das mit rund 50.000 Einwohnern eher kleiner ist als die Städte im Ruhrpott, die Genehmigung zur weiteren Kreditaufnahme verweigert. An sich wäre das Problem ja nicht schwer zu lösen, denn bisher gibt es auf den Inseln keine direkten und auch nicht allzu viele indirekte Steuern. Und so schlägt Herr Byrant auch schlicht und einfach vor, dass man ja welche einführen kann, um den Haushalt zu sanieren. Nur gefällt dieser Vorschlag den verwöhnten Insulanern gar nicht. "Zuerst kommt die Einkommensteuer, dann eine Grundsteuer, und am Ende sind wir wie die Vereinigten Staaten und haben jede Menge Probleme mit inkompetenten Leuten, die unser Geld verwalten", zitiert die FAZ eine Einwohnerin (die sich halt selbst für ein Amt aufstellen lassen sollte, wenn sie meint, dass die Verwaltung inkompetent ist...). In der örtlichen Verwaltung werden daher eher Ansätze diskutiert, die für die Bevölkerung weniger traumatisch sein dürften. Wie die Financial Times berichtet, wird etwa eine Erhöhung der Alkoholsteuer oder die Einführung einer Lotterie erwogen. Ganz wichtig ist allen aber zu betonen, dass die reichlich mit Briefkastenfirmen und Kleinstniederlassungen vertretene Finanzindustrie selbstverständlich keine Abgaben zu befürchten hat. Mit einer Ausnahme, die wohl wirklich nur in einer Duodezsteueroase in der Karibik ernsthaft zur Haushaltssanierung herangezogen werden kann: "Using money from dormant bank accounts" gehört laut Financial Times auch zu den Maßnahmen, die in der kaimanesischen Finanzverwaltung erwogen werden... Donnerstag, 27. August 2009 Straßenrecht Straße ersteigertDas gibt es auch nicht alle Tage: In einer brandenburgischen Kleinstadt stand eine äußerlich ganz unauffällige Wohnstraße zur Zwangsversteigerung. Und statt der Gemeinde, die sie für einen Euro haben wollte, hat sie für 1000 Euro ein Privatmann ersteigert, der sich davon ein gutes Geschäft verspricht. Das berichtet Spiegel online soeben. Ob der Käufer große Freude an seinem neuen Eigentum haben wird, bleibt freilich abzuwarten. An der öffentlich-rechtlichen Widmung der Straße ändert sich ja auch durch den Zuschlag bei der Zwangsversteigerung nichts. Sonntag, 21. Juni 2009 Urteile Parteiverrat
Die in Finnland ansässige Klägerin und Widerbeklagte (nachfolgend: Klägerin) ist Weltmarktführerin bei der Herstellung und dem Verkauf von Mobiltelefonen. Die Beklagte und Widerklägerin (nachfolgend: Beklagte) ist ein bekanntes deutsches Technologieunternehmen, welches in zahlreichen verschiedenen Geschäftsbereichen - z.B. Automobilzubehör, Haushalts- und Heimwerkertechnik - tätig ist. Ursprünglich zählte zu den Geschäftsbereichen der Beklagten auch die Mobilfunktechnik.Manchmal ist es ziemlich wurscht, ob die Dokumentationsstelle bei der Veröffentlichung einer Entscheidung die Parteiangaben aus dem Rubrum herausnimmt oder nicht. Freitag, 27. Februar 2009 Sonstiges Dreht euch nicht um - der Strafrechtsklau geht umUnd der Zivilrechtsklau geht auch um, und zwar bei ebay:
Samstag, 21. Februar 2009 Straßenverkehrsrecht Führerscheintourismus einmal andersDie Polizei in Irland ist einem geheimnisvollen polnischen Verkehrsrowdy auf die Spur gekommen, der landauf, landab die Straßen unsicher zu machen schien - denn gegen den seltsamen Herr Pravo Jazdy liefen Dutzende von Verfahren wegen Schnellfahrens und Parkverstößen. Und irgendwie schaffte es Pravo Jazdy immer, sich der Justiz zu entziehen, indem er eine falsche Adresse angab. Nun hat die Polizei dar Rätsel allerdings gelöst, wenn auch mit dem Ergebnis, dass sie die Bußgelder wohl in den Kamin schreiben kann. Zur Auflösung hier nur so viel: Es wäre nicht weiter verwunderlich, wenn auch ein französischer Adliger namens Permis de Conduire auf der Fahndungsliste stünde. Die ganze Geschichte gibt es bei der BBC: The mystery of Ireland's worst driver. Erfahren habe ich von der Sache allerdings über das Usenet: Message-ID <1ivekm6.5t3ve41qmje1oN%fotoralf@gmx.de> Dienstag, 3. Februar 2009 Gesetzgebung Beamten-Dreikampf für Fortgeschrittene: Beschließen, Ausfertigen, VerkündenLochen, Heften und Ablegen sind selbst für einen kleinen Beamten keine ernsthafte Herausforderung. Einen wahren Extremsport scheint hingegen das korrekte Inkraftsetzen eines Bebauungsplans darzustellen, zumindest in Nordrhein-Westfalen. Jedenfalls finde ich in der Rechtsprechungsdatenbank NRWE immer wieder Entscheidungen, die sich mit ernsthaften Sportverletzungen in diesem Bereich befassen, die oft nicht leicht zu heilen sind. Ein durchaus repräsentatives Beispiel ist die Entscheidung 7 D 52/07.NE des OVG Nordrhein-Westfalen: Da hängt eine Gemeinde einen Bebauungsplan zwecks Verkündung an die Anschlagtafel im Rathaus, bevor der Plan überhaupt vom Bürgermeister ausgefertigt ist - die Verwaltung stolpert also über ihre eigenen Füße und landet auf der Nase. Derartige Pleiten und Pannen hat der Gesetzgeber offenbar schon vorausgesehen und bietet im Baugesetzbuch die Möglichkeit, wegen Verfahrensfehlern zunächst unwirksame Bebauungspläne auch rückwirkend so in Kraft zu setzen, als sei die korrekte Reihenfolge eingehalten worden. Im entschiedenen Fall bekommt die Gemeinde aber auch das nicht hin, sondern nennt in der entsprechenden Bekanntmachung als Termin des Inkrafttretens den Tag, an dem der Plan beim ersten Versuch ausgehängt wurde. Wieder falsch: Nach dem Recht von Nordrhein-Westfalen ist die Satzung erst dann verkündet, wenn sie eine Woche lang ausgehängt wurde, und das ist eben noch nicht am ersten Tag der Fall. Nach diesem zweiten Sturz läuft die Gemeinde aber doch noch als Sieger ins Ziel ein, denn das Gericht hat darin zwar keine rückwirkende, aber doch immerhin eine für die Zukunft wirkende Verkündung gesehen, was im verhandelten Fall ausgereicht hat. Mein Rat an Bürgermeister in Nordrhein-Westfalen: Macht es Euch und Euren Gemeinden doch einfach und nehmt das Verfahren selbst in die Hand. Wenn Euer Rat einen Bebauungsplan beschließt, dann schaut Euch die Sache am nächsten Tag in Ruhe an und fertigt sie aus. Dann macht irgendwas anderes, gerne auch Feierabend, und hängt das Ding am nächsten Morgen eigenhändig an die Anschlagstafel. Damit liegen Beschließen, Ausfertigen und Verkünden hübsch hintereinander. Und wenn Euch dieses Verfahren zusätzliche Zeit kosten sollte: Die holt Ihr locker wieder rein, indem Ihr Euch nicht mehr mit Reparaturversuchen und Rechtsstreitigkeiten herumschlagen müsst. Freitag, 2. Januar 2009 Gesetzgebung Seite 3104Der Jahrgang 2008 des Bundesgesetzblatts Teil I endet mit der Seite 3104. Das ist dem Abschlusshinweis für Bundesgesetzblatt Teil I und Teil II zu entnehmen, der ebenfalls auf besagter Seite 3104 endet. Damit liegt uns nun das kürzeste BGBl I seit 2000 vor - damals war es nur schlappe 2096 Seiten lang. Nicht mitgezählt sind allerdings die Anlagenbände, für das Jahr 2008 3 an der Zahl. Darunter befindet sich auch die Anlage zur Binnenschiffsuntersuchungsordnung vom 6. Dezember 2008, die allein stolze 900 Seiten lang ist. Mittwoch, 19. November 2008 Verkehrsrecht Der alltägliche Terror an unseren FlughäfenWo Vorschriften als ebenso belastend wie sinnlos empfunden werden, neigen manche Normadressaten zu wenig kooperativem Verhalten, wie heute im Spiegel online nachzulesen ist: In Frankfurt ohrfeigte eine italienische Mama einen Kontrolleur wegen drei eingezogener Honiggläser. In München verwandelte ein Passagier sein Rasierwasser in ein Geschoss, das eine gläserne Trennscheibe zertrümmerte, ein Mann aus Cottbus leerte seine Sprudelflasche über dem Kopf einer Sicherheitsfrau. Ein Pilot, der sein Taschenmesser abgeben musste, marschierte wütend zu seinem Flugzeug, holte die Not-Axt aus dem Cockpit und knallte sie dem Sicherheitskontrolleur auf den Tisch. Donnerstag, 6. November 2008 Rätsel Juristische Fangfrage: Scheidungsantrag beim VerwaltungsgerichtSo blöd, wie es auf den ersten Blick aussehen mag, war die Frau keineswegs, die am 19.9.2007 einen Ehescheidungsantrag beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht einreichte. Welches Ziel hatte sie wohl mit ihrer - laut OLG Schleswig rechtsmissbräuchlichen, im Ergebnis aber doch erfolgreichen - Aktion im Auge? Die Lösung findet man in der Entscheidung des OLG: Beschluss vom 24.7.2008, 12 WF 8/08. Freitag, 11. Juli 2008 Gesetzgebung Amtsdeutsch und Umgangssprache vereintAus dem Entwurf einer neuen Erschließungsbeitragssatzung für die Stadt Tübingen (Hervorhebung durch den winkelschreiber): Endet eine Sammelstraße mit einer Wendeanlage, so vergrößern sich die in Abs. 1 und 2 angegebenen Maße für den Bereich einer Wendeanlage auf das Anderthalbfache, mindestens aber um 8 m; dasselbe gilt für den Bereich der Einmündung in andere oder der Kreuzung mit anderen Verkehrsanlagen. Das Anderthalbfache. Irgendwie wirkt so ein umgangssprachlicher Ausrutscher erfrischend in einem siebenunddreißigparagraphigen Text in heftigem Amtsdeutsch. Hoffentlich übersteht er die Beratung im Gemeinderat. Die Chancen stehen gut, außer mir liest sich ohnehin kaum jemand so etwas ganz durch. Samstag, 28. Juni 2008 Urheberrecht, Gewerblicher Rechtsschutz OpenStreetMap und das Immaterialgüterrecht - "Hic sunt Leones"?Eines der interessantesten freien Internetprojekte ist zur Zeit OpenStreetMap, das sich zum Ziel gesetzt hat, unter einer freien Lizenz Landkarten und die ihnen zugrundeliegenden Geoinformationen bereitzustellen. Mehrere Tausend Ehrenamtliche unterstützen dieses Ziel: Manche gehen oder fahren, ausgerüstet mit GPS-Trackern, Straßen und Wege, Waldränder und Flussläufe ab. Andere ergänzen das so gewonnene Wegenetz um Zusatzinformationen über Briefkästen und Verkehrsampeln, Geschwindigkeitsbeschränkungen und Straßennamen, Bushaltestellen und Hausnummern. Damit sind die rechtlich gänzlich unproblematischen Aktivitäten des Projekts beschrieben. Daneben aber locken andere Wege, an Daten zu kommen. Wege, bei denen sich sehr bald rechtliche Fragen stellen. Freilich: Dass man nicht einfach die Landkarten der gewerblichen Konkurrenz oder der Vermessungsämter abmalen darf, ist unbestritten, und auf solche Spielchen will sich bei OpenStreetMap auch niemand einlassen. Aber darf man auch keine Informationen, etwa Straßennamen, aus solchen Karten entnehmen? Und wie sieht es mit Karten und Plänen aus, die als Teil von oder im Zusammenhang mit Rechtsnormen veröffentlicht sind? Wie weit gehen Rechte an Luftbildern, und was erlauben oder verbieten die Nutzungsbedingungen, unter denen man welche erhalten kann? Und nebenbei: Erlaubt die Creative-Commons-Lizenz, unter der OpenStreetMap seine eigenen Daten veröffentlicht, eigentlich auch jene Nutzungen, die vom besonderen Datenbankschutz betroffen sind? Viele Fragen, die im Archiv der deutschsprachigen Projekt-Mailingliste zu finden sind - und viele davon alles andere als leicht zu beantworten. Gerade wenn es um Geodaten und Karten geht, bestätigt sich der Spruch "Zwei Juristen - drei Meinungen" schließlich oft genug. Donnerstag, 26. Juni 2008 Obfuscated Law The Legalese Hall of ShameEine kleine, aber doch eindrucksvolle Sammlung von besonders schauderlichen Fabrikaten angelsächsischer Juristen bietet The Legalese Hall of Shame von Adam Freedman. Von der Seite erfahren habe ich über den ebenfalls lesenswerten Artikel Such toe is all right now im Transblawg. Samstag, 21. Juni 2008 Sonstiges Rechtsbereinigung einmal anders?Droht die Stadt Hürth in leerlaufenden Rechtsnormen, verfristeten Widersprüchen, ungültigen AGB, nichtigen Verwaltungsakten, unzulässigen Klagen, privatschriftlichen Grundstückskaufverträgen und missbräuchlichen Verfassungsbeschwerden zu versinken? Gottlob nicht. Bei der Lektüre eines gewissen Beschlusses des OVG Münster könnte man aber zu der Vermutung kommen, dieses Schicksal bliebe den Hürthern nur deshalb erspart, weil die Gemeinde unermüdlich damit beschäftigt ist, solch unangenehme Dinge einzusammeln und Plätze ausfindig zu machen, an denen sie keinen Schaden anrichten können. Denn, so lesen wir zum Prozessgegenstand (Hervorhebung durch den winkelschreiber): Die Antragstellerin verfolgt ihr erstinstanzliches Begehren weiter, Beim Weiterlesen erfährt man dann aber doch, dass es nicht um Rechts-, sondern um gewöhnlichen Restabfall geht. Dienstag, 10. Juni 2008 Obfuscated Law Amtsdeutsch für Anfänger. Heute: Der BergrutschWem der Begriff "Bergrutsch" zu kurz, zu verständlich und überhaupt nicht gelehrt genug klingt, der findet bei aufmerksamer Lektüre der Verordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart über das Naturschutzgebiet "Bergrutsch am Kirchsteig bei Urbach" hervorragenden Ersatz. Während die Überschrift noch auf den langweiligen Trivialnamen zurückgreift, zeigt der Verfasser in § 3 Abs. 1 der Verordnung, dass er mehr kann: Dort wird der Bergrutsch nämlich zu einem durch gravitative Massenverlagerungen großer Augenblicksleistung neu entstandenen geomorphologischen Formenschatz(...) "Gravitative Massenverlagerungen großer Augenblicksleistung". Das ist fast so gut wie der Wolf bei Thaddäus Troll, bei dem "Verknappungen auf dem Ernährungssektor vorherrschend waren" (dort unter "Rotkäppchen in Amtsdeutsch"). |
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