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Samstag, 10. Januar 2004 In eigener Sache Was, zum Geier, ist ein Winkelschreiber?Die Antwort finden wir im Lande der Geheimen Hofräte und damit im Rechtsinformationssystem des österreichischen Bundeskanzleramts. Und dort finden wir die Lösung: Verordnung des Justizministeriums vom 8. Juni 1857, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, mit Ausnahme der Militärgränze, betreffend die Behandlung der Winkelschreiber Zu lesen gibt es darin dann folgendes: Als Winkelschreiber ist anzusehen:
a) wer, ohne berechtigter Rechtsfreund zu seyn, in denjenigen
Streitsachen, in welchen sich die Parteien nach den Vorschriften
der Proceßordnung eines Rechtsfreundes bedienen müssen,
unbefugter Weise im Namen einer Partei einschreitet oder Eingaben
für sie verfaßt; Das Ding scheint noch in Kraft zu sein, auch wenn es neuere Gesetze gibt, in denen die Sache etwas gegenwartstauglicher beschrieben ist. Rechtsberatung gibt's bei mir zwar nach wie vor keine, aber als Titel für die rechtlichen Seiten eines Nichtjuristen fand ich den Ausdruck genial... |
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