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Donnerstag, 10. Juni 2004 Kommunalrecht BVerfG: Missbrauchsgebühr gegen Gemeinde verhängtEine niedersächsische Gemeinde erklärte ihren Austritt aus der Samtgeminde, in der sie Mitglied war. Die Samtgemeinde war damit nicht einverstanden, weigerte sich, ihre Hauptsatzung zu ändern und begründete das - entsprechend § 77 der Niedersächsischen Gemeindeordnung mit dem "öffentlichen Wohl". Klage beim Verwaltungsgericht abgewiesen, Zulassung der Berufung abgelehnt - also Verfassungsbeschwerde. Leider nicht zum Niedersächsischen Staatsgerichtshof, der für landesrechtliche Angelegenheiten erst einmal zuständig wäre, sondern gleich zum BVerfG. Das hätte man auch gleich im Gesetz nachlesen können, und so fand das Gericht die Beschwerde derart missraten, dass es in seinem Beschluss nicht nur die Annahme zur Entscheidung ablehnte, sondern der Gemeinde gleich noch eine Missbrauchsgebühr von 1000 Euro aufbrummte. |
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