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Sonntag, 11. Juli 2004 Sonstiges Mal wieder eine juristische LegendeSoeben auf der Homepage des Bundesgerichtshofs: Derzeit macht wieder die Meldung die Runde, daß es ein Urteil des Bundesgerichtshofs gibt, das aussagt, daß Kunden der GEZ zuviel bezahlte Gebühren zurückerhalten. Das ist nicht der Fall!. Tjaja - noch immer hat der BGH keinen Verwaltungsrechtssenat... Von I .Speiser "Nessie" gesichtetMit diesemn GEZ-Gerücht ist es wie mit Nessie: Pünktlich zumSommerloch taucht es auf. Ich habe mich bereits 2002 mit dem damals schon nicht mehr neuen Phänomen befasst (http://www.jurpc.de/aufsatz/20020250.htm) Gruß I.Speiser |
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