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Freitag, 11. Juli 2008 Gesetzgebung Amtsdeutsch und Umgangssprache vereintAus dem Entwurf einer neuen Erschließungsbeitragssatzung für die Stadt Tübingen (Hervorhebung durch den winkelschreiber): Endet eine Sammelstraße mit einer Wendeanlage, so vergrößern sich die in Abs. 1 und 2 angegebenen Maße für den Bereich einer Wendeanlage auf das Anderthalbfache, mindestens aber um 8 m; dasselbe gilt für den Bereich der Einmündung in andere oder der Kreuzung mit anderen Verkehrsanlagen. Das Anderthalbfache. Irgendwie wirkt so ein umgangssprachlicher Ausrutscher erfrischend in einem siebenunddreißigparagraphigen Text in heftigem Amtsdeutsch. Hoffentlich übersteht er die Beratung im Gemeinderat. Die Chancen stehen gut, außer mir liest sich ohnehin kaum jemand so etwas ganz durch. Anzeige Von einem anonymen Schreiber (kein Titel)So ganz erschließt sich mir auch nicht, was der geschätzte Winkelschreiber zu bemängeln hat. "Anderthalb" steht laut meinem Wahrig gleichbererechtigt neben "eineinhalb".
Von fernetpunker fernetpunker.blog.deAnderthalb ist ein ganz normales deutsches Wort.
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