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Dienstag, 13. Juli 2010 Recht der öffentlichen Sachen Nicht jedes Wohnhaus ist so privat wie es erscheintAuch im Regierungsbezirk Detmold ist der Kalte Krieg vorbei, so dass die Bezirksregierung die früher mit öffentlichen Zuschüssen geförderten Schutzräume in Privathäusern nicht mehr für notwendig hält. Das (teilweise) Verbot, solche Räume baulich zu verändern, hat sie daher neulich durch eine Allgemeinverfügung aufgehoben. Eigentlich - außer für die betroffenen Hauseigentümer - eine stinklangweilige Angelegenheit. Auf den zweiten Blick finde ich sie aber durchaus interessant: Der Titel der Allgemeinverfügung lautet nämlich Entwidmung von Hausschutzräumen im Regierungsbezirk Detmold. Entwidmung. Daraus ergibt sich, dass zumindest Teile der entsprechenden Gebäude vorher einem öffentlichen Zweck gewidmet, also öffentliche Sachen waren. Wo ich aufgewachsen bin, hatte einer meiner Nachbarn einen solchen Schutzraum. Dass der ebenso eine öffentliche Sache ist wie die Straße vor dem Haus, wäre mir damals nicht eingefallen. Und vor allem - es ist mir bis heute nicht eingefallen, obwohl ich seitdem doch das eine oder andere zum öffentlichen Recht gelesen habe. Und jetzt meine ich, dass das ja irgendwie klar ist... Fazit: Das öffentliche Recht ist immer wieder für Überraschungen gut. Und sogar die Lektüre der Amtsblätter von Bezirksregierungen kann gelegentlich zu einem Aha-Effekt führen. Anzeige |
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