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Mittwoch, 14. Januar 2004 Strafrecht DNA-Tests: Richter wollen Richtervorbehalt abschaffenDass Kriminalbeamte und Innenpolitiker lieber weniger als mehr Richtervorbehalte im Strafprozessrecht sehen wollen, ist nichts Neues. Im Falle von DNA-Untersuchungen sind nun aber auch Richter der Meinung, dass ihre Genehmigung dafür nicht nötig sein sollte. Die taz berichtet heute über ein Gutachten des Deutschen Richterbundes im Auftrag des Bundesjustizministeriums. Grund: Die DNA-Untersuchung sei eine ebenso normale kriminaltechnische maßnahme wie z.B. die Untersuchung von Fingerabdrücken und zu genau den gleichen Zwecken zu gebrauchen. In der Tat könnte man dem Argument etwas abgewinnen - wenn im Gegenzug dafür gesorgt würde, dass der Datensammelei der Strafverfolger insgesamt deutlichere Grenzen gesetzt werden. Ein lohnendes Feld dafür wäre die Überwachung der Telekommunikation. Die soll - wieder der taz zufolge tatsächlich gleichzeitig mit den Richtervorbehalten beraten werden. Auf die Ergebnisse darf man gespannt sein. |
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